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Allgemeine Geschäftsbedinungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Insight Consulting GmbH

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1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen Insight Consulting GmbH und Insight Branding GmbH, Rosenthaler Straße 48, 1078 Berlin nach (im Folgenden auch „der Anbieter“) und Kunden, welche über die Webseite https://insight.berlin oder offline geschlossen wurden.

1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden, sowie auf die in diesem Rechtsverhältnis geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Bei Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des §14 Abs. 1 BGB ist, das heißt, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern.

1.3 Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht individuell ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Durch die Nutzung der Webseite https://insight.berlin oder der Buchung einer der darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte erkennt der Kunde die jeweils aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und dem Anbieter als verbindlich an.

1.5 Der Anbieter behält sich vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder erheblichen Änderungen an dem Geschäftsmodell des Anbieters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Kunde wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den neuen AGB schriftlich oder per E-Mail zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Kunden über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.

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2. Vertragsgegenstand – Vertragsschluss

2.1 Gegenstand des diesen AGB zugrundeliegenden Vertrages ist die Beratung im Bereich Online Marketing & Personal Branding. Der Anbieter bietet seinen Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär.

2.2 Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus dem Angebot des Anbieters. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

2.3 Die Leistung erbringende Gesellschaft ergibt sich aus dem Vertrag. Sofern nicht vertraglich bestimmt und/oder anderweitig vereinbart, werden die Leistungen von folgenden Gesellschaften erbracht:

2.3.1 Insight Consulting GmbH:
* Setup-Boost
* LinkedIn-Video-Shoot
* Content Maschine / Executive
* LinkedIn-Inspirations-Workshop

2.3.2 Insight Branding GmbH
* Personal Brand Accelerator (Kickstart, Accelerator)
* Sonstige Beratungsdienstleistung

2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter nicht die Erbringung eines Werks.

2.5 In Bezug auf die Inhalte sowie Art- und Weise der Durchführung eines mit dem Anbieter eingegangenen Vertrages steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.6 Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern durch den Anbieter unverzüglich erbringen.

2.7 Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Kunde ein vom Anbieter erstelltes und per E-Mail, Fax oder Brief versendetes Angebot unterschreibt und per E-Mail, Fax oder Brief zurücksendet oder der Kunde online entsprechende Leistungen bestellt. Bei einer Online-Bestellung kommt der Vertrag erst durch ausdrückliche Annahme des Anbieters zustande, eine Eingangs- oder Bestellbestätigung stellt keine Annahme dar.

2.8 Mit der Annahme des Angebots bzw. Zahlung der Rechnung auf Abschluss eines Vertrages bzw. der Online-Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB.

2.9 Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Der Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

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3. Leistungsbeginn, Rechnungsstellung und Fälligkeit

3.1 Für die Leistung ist ein im Vertrag näher bezeichnetes Entgelt zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts entsteht mit Abschluss des Vertrags. Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach den Ziffern 3.3 und 3.4‎.

3.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.

3.3 Bei einmaligen Leistungen (wie z.B. dem Produkt „Setup Boost“) wird vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Vertrag das Entgelt zwei Wochen vor der im Vertrag vereinbarten Kalenderwoche, in der der Kick-Off Termin stattfinden soll, in Rechnung gestellt und die Rechnung ist innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Rechnungsstellung fällig. Etwaige Verzögerungen des Kick-Off Termins haben keine Auswirkung auf den Zeitpunkt und/oder die Fälligkeit der Rechnungsstellung, es sei denn die Verzögerung ist vom Anbieter verschuldet oder zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart; in einem solchen Fall verschiebt sich der Termin zur Rechnungsstellung entsprechend. Zur Klarstellung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kick-Off Termin wahrzunehmen, bis das vereinbarte Entgelt gezahlt wurde. Eine etwaige Verschiebung des Kick-Off Termins aufgrund Zahlungsverzugs des Kunden stellt eine vom Kunden verschuldete Verzögerung des Kick-Off Termins dar.

3.4 Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Kunde vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Vertrag ab Leistungsbeginn (wie nachstehend in Ziffern 3.4.1 und 3.4.2 definiert) verpflichtet, das Entgelt für den jeweiligen vereinbarten Abrechnungszeitraum (z.B. pro Quartal/pro Monat) spätestens am dritten Werktag des Monats zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus zu bezahlen. Findet der Leistungsbeginn während eines laufenden Monats statt, ist das Entgelt für diesen Monat anteilig geschuldet und spätestens am dritten Werktag nach Leistungsbeginn im Voraus zu bezahlen.

3.4.1 Für den Fall, dass vor Erbringung der wiederkehrenden Leistung eine einmalige Leistung im Sinne von Ziffer 3.3 erbracht wird (z.B. das Produkt „Setup Boost“) und die wiederkehrende Leistung erst nach Erbringung der einmaligen Leistung beginnen soll, ist der Leistungsbeginn der wiederkehrenden Leistung, je nachdem welcher Zeitpunkt zuerst Eintritt, unmittelbar nach: (i) vertragsgemäßen Abschluss der einmaligen Leistung oder, (ii) Eintritt des Zahlungsverzugs des Kunden für die einmalige Leistung, oder (iii) nach einer mehr als 4 Wochen andauernden Verzögerung des Abschlusses der einmaligen Leistung, sofern diese Verzögerung auf eine fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen ist.

3.4.2 Für den Fall, dass die Erbringung der wiederkehrenden Leistung keine vorhergehende einmalige Leistung im Sinne von Ziffer 3.3 voraussetzt, ist der Leistungsbeginn der Monat, in dem der Kick-Off Termin vereinbart wurde. Ziffer 3.3 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
Der Anbieter wird dem Kunden rechtzeitig vor Fälligkeit des jeweiligen Entgelts eineordnungsgemäße Rechnung übermitteln.

3.5 Terminabsprachen sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich (Textform ausreichend) bestätigt oder die Parteien diese schriftlich (Textform ausreichend) vereinbaren.

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4. Zahlungsbedingungen

4.1 Als Zahlungsmittel stehen die Zahlung auf Rechnung sowie bei dauerhaften und/oder wiederkehrenden Leistungen der SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
4.2 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.
4.3 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, von dem Anbieter anerkannt oder mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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5 Leistungsänderungsverfahren

5.1 Die Änderung der vereinbarten zu erbringenden Leistungen bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen der Leistungsfristen in Form eines verbindlichen Angebots mit.
5.2 Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil.
5.3 Der Anbieter hat sämtliche Leistungsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien die Vertragsdurchführung unverändert fortsetzen.
5.4 Der Anbieter wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

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6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und Dokumente rechtzeitig und vollständig bereitzustellen oder uns den Zugang zu diesen Informationen und Dokumenten zu ermöglichen. Für Verzögerungen, welche aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten des Kunden erfolgen, haftet alleine der Kunde.

6.2 Sofern der Kunde im Rahmen der gebuchten Leistungen auch ein LinkedIn-Video Shoot gebucht hat, und dieser Shoot durch einen im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Umstand abgesagt bzw. verschoben wird, ist dieser verpflichtet, dem Anbieter pauschalierten Schadensersatz in Höhe von

  • EUR 1.100 netto bei einer Absage von weniger als 14 Tagen, und
  • EUR 1.800 netto bei einer Absage von weniger als 3 Tagen

vor dem geplanten Produktionstag zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Auftrages nur solche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung und Verwertung durch den Anbieter im Rahmen des Auftrages keine Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

6.4 Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer zu setzenden, angemessenen Frist zur Erfüllung der Pflichten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.

6.5 Die Vergütungsverpflichtung wird von einer solchen Kündigung oder einem entsprechenden Rücktritt nicht berührt, insofern bereits Leistungen durch den Anbieter erbracht wurden.

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7. Vertragslaufzeit – Kündigung

7.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen ohne feste Laufzeit werden vorbehaltlich anderweitiger Angaben im Vertragswerk auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

7.2 Bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit oder eine feste Laufzeit vorsehen, ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um 12 Monate.

7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn sich der Kunde (i) mit dem fälligen Entgelt in Verzug befindet und auch nach Mahnung durch den Anbieter samt Setzung einer angemessenen Frist das Entgelt bis zum Ablauf der Frist nicht zahlt oder sich (ii) für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Entrichtung des geschuldeten Entgelts in Verzug befindet.

7.5 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter schuldet der Kunde dem Anbieter pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 70% des für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit geschuldeten Entgelts. Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, richtet sich die verbleibende Vertragslaufzeit nach der vereinbarten, ordentlichen Kündigungsfrist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.6 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

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8 Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

8.1 Der Anbieter gibt vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen vertraglichen Regelung keine Garantien im Rechtssinne.

8.2 Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser selbst Änderungen an den Leistungsergebnissen des Anbieters vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits bei ursprünglichen Ergebnis anhaftete.

8.3 Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

8.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung der vom dem Anbieter für den Kunden erstellten Materialien (Audio, Video, Foto und Text) durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Anbieter unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach Wahl des Anbieters entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

8.5 Die Darstellung von Inhalten, die durch den Anbieter für den Kunden erstellt wurden, erfolgt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden dargestellten oder für die Erstellung der Inhalte vom Kunden übermittelten oder zur Verfügung gestellten Informationen

8.6 Auf die Verfügbarkeit der auf Fremdservern gehosteten Software bzw. online bereitgestellten Leistungen hat der Anbieter keinen Einfluss. Daher ist eine Haftung für die Verfügbarkeit dafür ausgeschlossen. Der Anbieter erteilt in diesem Zusammenhang der Projekte keine Zusagen, Garantien oder anderweitige Zusicherungen im Rechtssinne.

8.7 Ziel ist die universelle Nutzbarkeit der erstellten Arbeitsergebnisse, unabhängig von der vom Kunden oder anderen Nutzern genutzten weiteren Hard- und Software. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Hard- und Softwarekonfigurationen gibt, bei denen die vom Anbieter angebotenen Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Der Anbieter schließt daher eine Haftung für eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Nutzbarkeit dieser Leistungen aus, wenn diese in der Wahl einer spezifischen Konfiguration von Hard- oder Software durch den Kunden oder der Nutzer begründet liegt.

8.8 Die Haftung für Verzögerungen, welche auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.

8.9 Die regulatorische Zulässigkeit der Nutzung der von dem Anbieter erstellten Materialien (Audio, Video, Foto, Text), insbesondere in Bezug auf Unlauterkeit, regulatorische Anforderungen aus Spezialgesetzen (z.B. Healthclaims etc.) obliegt ausschließlich dem Kunden.

8.10 Der Anbieter haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

8.10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den in Ziffer ‎8.10.5 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

8.10.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.10.3 Der Anbieter haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für den Anbieter bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

8.10.4 Der Anbieter haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

8.10.5 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn der Anbieter diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Anbieter zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

8.10.6 Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

8.10.7 Eine weitere Haftung des Anbieters ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

8.10.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

8.10.9 Dem Anbieter bleibt es unbenommen, eine weitergehende Haftungsbeschränkung, insbesondere eine summenmäßige Haftungsbegrenzung, individualvertraglich mit dem Kunden zu vereinbaren.

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9 Geheimhaltungspflicht

9.1 Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung solcher

9.2 Informationen, welche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages über den Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Anbieter von dieser Pflicht schriftlich entbunden hat.

9.3 Der Kunde entbindet den Anbieter bereits jetzt von dieser Pflicht für solche Informationen, welche zur Durchführung des Vertrages notwendigerweise an Dritte gegeben werden müssen.

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10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Der Anbieter überträgt mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts, sämtliche Rechte an denen auf Grundlage eines Vertrages individuell für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse auf den Kunden. Sofern die vorgenannte Übertragung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sein sollte, räumt der Anbieter dem Kunden unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht (einschließlich des Rechts zur Bearbeitung) an den jeweiligen Inhalten mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein.

10.2 Der Anbieter erhält ebenfalls ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Ergebnissen, um die Kundenerfolge für Werbezwecke darzustellen.

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11. Form von Erklärungen

11.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde dem Anbieter oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Textform.

11.2 Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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12. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

12.1 Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

12.2 Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

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